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Rehabilitationssport

ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von unterschiedlichen Leistungsträgern anerkannt.

Nach § 44 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter Anleitung durch Übungsleiter/Innen.

Reha-Nachsorge

Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte kann Rehabilitationssport und Funktionstraining auch durch den Arzt / die Ärztin der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden.

Leistung

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in der Gruppe durch Übungsleiter/Innen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Zweck

Rehabilitationssport (Sport in der Gruppe) ist grundsätzlich für alle Menschen mit drohenden oder bestehenden Gesundheitsproblemen eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation, um gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport in der Gruppe aktiv den Verlauf Ihrer Einschränkungen positiv zu beeinflussen.

Ziel

Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten

  • Motivation durch die Gruppe
  • langfristige Hilfe zur Selbsthilfe
  • Verbesserung der Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit
  • Stabilisierung der Teilhabe am sozialen Leben
  • jede/n Teilnehmer/In an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie uns eine durch ihre Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen für Sie keine Kosten.

Durchführung des Rehabilitationssports

  • nur in der Gruppe bis zu 15 Teilnehmern/Innen
  • der Einstieg in eine Gruppe ist jederzeit möglich
  • die Nutzung technischer Geräte (Sequenztrainingsgeräte) ist im Rahmen der Verordnung (Muster56) nicht zulässig
  • Die Maßnahmen des Rehabilitationssports ersetzen nicht die notwendige Leistungserbringung durch Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie in Einzel- und/oder Gruppenbehandlungen.
Dauer einer Übungsveranstaltung:45min
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Montag17:45 - 18:30 Uhr
Dienstag09:30 - 10:15 Uhr
Donnerstag17:45 - 18:30 Uhr
Freitag09:30 - 10:45 Uhr
Im Regelfall:50 Übungseinheiten 1-2x pro Woche
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Außerhalb des Regelfalles:120 Übungseinheiten
1-2x pro Woche
bis zu 3x pro Woche möglich

Veranstaltungsort

Zentrum für Heilmitteltherapie Mäder GmbH, Rauschenwasser 21, 37120 Bovenden

Anmeldung

Sie erreichen uns telefonisch unter 0551 – 997 227 0