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Krankengymnastik am Gerät

Ursprünglich für Spitzensportler entwickelt, ergänzt die KGG als medizinische Trainingstherapie heute die Einzeltherapie (z. B. Manuelle Therapie) ideal bei fast allen orthopädischen, chirurgischen sowie bei neurologischen Beschwerden.

Das Ziel der KGG ist der Ausgleich von zu schwacher oder im Missverhältnis stehender Muskulatur (Dysbalancen) durch ein individuelles medizinisches Aufbautraining. Nach einer detaillierten Befunderhebung, erstellt Ihr Physiotherapeut einen Trainingsplan. Die Übungen finden unter ständiger Anleitung unserer speziell ausgebildeten Therapeuten statt.

Definition:

Gerätegestützte Krankengymnastik an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten unter Berücksichtigung der Trainingslehre.

Regelbehandlungszeit:                60min

  • Verbesserung der Muskelfunktion unter Einschluss des zugehörigen Gelenk- und Stützgewebes
  • Verbesserung der Muskelstruktur bei strukturellen Schädigungen
  • Verbesserung der Muskeldurchblutung und Sauerstoffausschöpfung
  • Verbesserung der Funktion des Atmungs-, Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselsystems
  • Automatisierung funktioneller Bewegungsabläufe
  • Muskeldysbalancen/-insuffizienz, -verkürzung
  • krankheitsbedingte Muskelschwäche
  • motorische Parese
  • unspezifische schmerzhafte Bewegungsstörungen, Funktionsstörungen, auch bei allgemeiner Dekonditionierung
  • Verbesserung/Normalisierung
    • der Muskelkraft
    • der Kraftausdauer
    • funktioneller Bewegungsabläufe und der alltagsspezifischen Belastungstoleranz
    • der alltäglichen Fähigkeiten (ATL)
  • Behandlung mit Geräten entsprechend den individuell erstellten Behandlungsplänen
  • Kurzes Aufwärm-/Abwärmprogramm
  • Auswahl und Einübung von entsprechenden Bewegungsabläufen am Trainingsgerät
  • Bestimmung von Belastung, Wiederholungen und Serien für die einzelnen Bewegungsabläufe
  • Anleitung und kontinuierliche Aufsicht zur Korrektur der Bewegungsabläufe
  • Kontrolle des individuellen Trainingsplans
  • Erarbeiten eines begleitenden Übungsprogramms zur Automobilisation, Autostabilisation und Förderung der Dehnfähigkeit/Geschmeidigkeit

D1 Verordnung

Die „Mini-Reha“ D1 Verordnung ist eine Kombination aus verschiedenen verordneten Anwendungen.

Zu den hier vorgesehenen Heilmitteln zählen neben der klassischen Krankengymnastik und Massage auch die Krankengymnastik am Gerät, die Manuelle Therapie sowie diverse therapiebegleitende physikalische Maßnahmen wie Thermo- oder Elektrotherapie.

Der Schwerpunkt bei D1 liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit muskulären Dysbalancen und Schmerzen die zusätzlich aus medizinischer Sicht durch Krankengymnastik oder Manueller Therapie begleitet werden sollten.

Definition:

Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.

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Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1 liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.

Regelbehandlungszeit:                60min

Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte.

Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen:

  • Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke
  • Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur
  • Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts
  • Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen
  • Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen
  • Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung

Drei oder mehr Schädigungen, die die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern, bei:

  • Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)
  • Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen
  • Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
  • Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung segmentaler Bewegungsstörungen
  • motorische Paresen von Extremitätenmuskeln/sensomotorische Defizite und zusätzlich
  • Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen

Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und

  • Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und
  • Schmerzreduktion und
  • Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und
  • Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen.

Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind im Behandlungsplan zu dokumentieren).

Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.

Abhängig von der Schädigung und Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst.