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Funktionstraining

Funktionstraining
ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von unterschiedlichen Leistungsträgern anerkannt.
Nach § 44 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung.

Reha-Nachsorge

Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte kann Rehabilitationssport und Funktionstraining auch durch den Arzt / die Ärztin der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden.

Zweck

Funktionstraining kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.

Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane angezeigt sein.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Die Vergütung für die Teilnahme am Funktionstraining ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie uns eine durch ihre Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen für Sie keine Kosten.

Ziel

Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung, die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die Hilfe zur Selbsthilfe.

  • Erhalt und Verbesserung von Funktionen
  • Hinauszögern von Funktionsverlusten
  • Schmerzlinderung
  • Bewegungsverbesserung
  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • jede/n Teilnehmer/In an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern.

Leistung

Funktionstraining wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeuten/-innen / Krankengymnasten/- innen / Ergotherapeuten/-innen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Durchführung des Funktionstraining

  • nur in der Gruppe bis zu 15 Teilnehmern/Innen
  • der Einstieg in eine Gruppe ist jederzeit möglich
  • die Nutzung technischer Geräte (Sequenztrainingsgeräte) ist im Rahmen der Verordnung (Muster56) nicht zulässig
  • Die Maßnahmen des Funktionstraining ersetzen nicht die notwendige Leistungserbringung durch Maßnahmen der Physio- oder Ergotherapie in Einzel- und/oder Gruppenbehandlungen.