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- Teststation“Drive-in Bovenden“

Inhalte aktualisiert am: 03.02.2023
Corona Testzentrum Bovenden – zwischen Göttingen und Northeim
Wichtige Infos für Ihren Besuch bei uns:
- kostenloser Bürgertest (PoC-Antigen-Schnelltest) → weitere Informationen hier
für Anspruchsberechtigte durch Selbstauskunft vor Ort
- kostenloser PCR-Test (Laborbasierter PCR-Test) z.B. bei positivem Selbsttest → hier Nachweisform einsehen
- Innerhalb der Angebotszeiten ohne Termin.
- Laborbasierter RT-PCR-Test für Selbstzahler, Montag bis Sonntag → weitere Informationen hier
Herzlich Willkommen!
Seit Frühjahr 2021 bietet das Therapiezentrum Mäder, beauftragt durch den ÖGD der Stadt Göttingen, Coronavirus SARS-CoV-2-Testungen gemäß TestV an. Verfügbar sind PoC-Antigen-Schnelltests (Bürgertests) sowie PCR-Testabstriche.
Im Auftrag für das Gesundheitsamt Göttingen führen wir kostenlose PCR-Testabstriche bei anspruchsberechtigten Personen durch, auch für alle angrenzenden Landkreise sowie bundesweit. Hierzu benötigen wir einen entsprechenden Nachweis von Ihnen.
Unser Profi-PoC-Antigen-Schnelltest weißt alle Covid-19 Varianten, einschließlich Omikron und Untervarianten, nach.
Alle Personen, vom Neugeborenen bis zum Seniorenalter, können sich bei uns innerhalb der Angebotszeiten (siehe unten) ohne Termin sowie ohne Smartphone oder vorherige Online-Anmeldung, testen lassen.
Wir bieten auch für Ihre Urlaubs-/Geschäftsreise RT-PCR-Tests als Selbstzahlerleistung an.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit dem Auto
Mit dem Fahrrad
Zu Fuß
Angebotszeiten
Drive-In & Walk-By | ||
---|---|---|
Montag bis Freitag - vormittags | 07:30 bis 09:00 Uhr | OHNE Termin |
Montag bis Freitag - nachmittags | 16:00 bis 17:30 Uhr | OHNE Termin |
Samstag | 09:30 bis 12:00 Uhr | OHNE Termin |
Sonntag | 09:30 bis 12:00 Uhr | OHNE Termin |
Stand: 03.02.2023 |
Sie benötigen keinen Termin, um innerhalb unserer Angebotszeiten unser gesamtes Leistungsangebot zu erhalten!
Ausserhalb unserer Angebotszeiten mit Termin nur für Selbstzahler, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Hier finden Sie uns:
Therapiezentrum Mäder
Rauschenwasser 21
37120 Bovenden
Kontakt Testzentrum Bovenden
Tel.: 05594 943960
E-Mail: testzertifikat@heilmitteltherapie.de
Zuverlässig
Telefonisch erreichbar
Unkompliziert
Die Durchführung der Abstrichentnahme erfolgt bei uns als Nasen-Rachen- und/oder Mund-Rachenabstrich.
Info: Wir führen die Testabstriche auch bei Babys und Kleinkindern kindgerecht sowie empathisch durch.

Kostenloser Bürgertest
für Anspruchsberechtigte:
- Besucher, Behandelte oder Bewohner von medizinischen Einrichtungen
- Covid-19 infizierte Mitarbeitende des Gesundheitswesens zur Beendigung der Absonderung (Freitesten)
- pflegende Angehörige
- Personen nach § 29 SGB IX
PoC-Antigen-Schnelltest
für Selbstzahler:
- Zertifikat auf Deutsch oder Englisch.
- Zertifikat in Papierform,
Ergebnis nach 10 – 15min. - Zertifikat per Email,
Ergebnisübermittlung je nach Testaufkommen. - Testergebnis Corona-Warn-App kompatibel.
kostenloser PCR-TEST
für Anspruchsberechtigte:
- Personen mit positivem Selbsttest.
- Ausgewiesene enge Kontaktpersonen.
- Nach positivem PoC-Antigen-Schnelltest-/Bürgertest-Befund (auch von anderen Teststellen).
- Personen die behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden müssen.
- Covid-19 infizierte Personen zur Beendigung der Absonderung (Freitesten).
Beispiel Nachweisform "positiver Selbsttest" für kostenlosen PCR-Test


kostenloser Bürgertest - Wer hat Anspruch? | Nachweisform |
---|---|
Besucher, Behandelte oder Bewohner von medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Tageskliniken, Rehabilitationseinrichtungen etc.): | Glaubhaftmachung durch Selbstauskunft vor Ort (hier Formblatt Tagesbesuch runterladen) oder Bestätigung der Einrichtung (hier Formblatt Mehrfachbesuch runterladen) |
Covid-19 infizierte Mitarbeitende des Gesundheitswesens zur Beendigung der Absonderung (Freitesten): | Bestätigung vom Arbeitgeber (Hier Formblatt runterladen) oder Mitarbeiterausweis und das positive PCR-Testergebnis (alle Daten vollständig einsehbar). |
pflegende Angehörige: | Glaubhaftmachung durch Selbstauskunft vor Ort, dass Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen |
Personen nach § 29 SGB IX: | entsprechender Bescheid |
Kostenloser PCR-Test-Abstrich - Wer hat Anspruch? | Nachweisform |
---|---|
Person mit positivem Selbsttest: | Taggleiches digitales oder ausgedrucktes Foto vom beschrifteten Testkit. Dieses Testkit muss mitgebracht werden, welches wir dann entsorgen. |
Person nach positivem PoC-Antigen-Schnelltest-/Bürgertest-Befund: | Direkt nach positivem PoC-Antigen-Schnelltestergebnis bei uns. Oder positives Testzertifikat von Arbeitsgebern, anderen Teststellen, Apotheken oder anderen zugelassenen Anbietern der Bürgertests. |
Ausgewiesene enge Kontaktpersonen einer im selben Haushalt lebenden Person: | Das positive PCR-Testergebnis (alle Daten vollständig einsehbar) der Covid-19 infizierten, im selben Haushalt lebenden, Person. |
Personen die behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden müssen: | Schreiben vom zuständigen Träger, Einrichtung, Rehaklinik, Krankenhaus oder Arbeitgeber im Gesundheitswesen. |
Ausgewiesene enge Kontaktpersonen einer im nicht selben Haushalt lebenden Person: | Das positive PCR-Testergebnis (alle Daten vollständig einsehbar) der Covid-19 infizierten Person sowie eine schriftliche Bestätigung dieser nicht im selben Haushalt lebenden Person (Hier Formblatt runterladen). |
Covid-19 infizierte Personen zur Beendigung der Absonderung (Freitesten). | positives PCR-Testergebnis (alle Daten vollständig einsehbar) der getesteten Person |
PCR-Test
Ergebnis am nächsten Tag
Für Selbstzahler – ohne Termin
- Abstrichentnahme Montag bis Sonntag
innerhalb der jeweiligen Angebotszeit - Ergebnis liegt am nächsten Tag
zu 80% zwischen 12:00 und 14:00 Uhr,
zu 20% bis zum Tagesende vor - Ergebnisübermittlung durch Partnerlabor
- Testergebnis Corona-Warn-App kompatibel
- Zertifikat auf Deutsch und Englisch
- Zertifikat mit Reisepass- oder Personalausweisnummer
- Zertifikat mit QR-Code
PCR-Test EXPRESS*
Ergebnis am selben Tag
Für Selbstzahler – ohne Termin
- Abstrichentnahme Montag bis Freitag
von 07:30 bis 08:30 Uhr - Abstrichentnahme Samstag und Sonntag
von 09:15 bis 09:45 Uhr - Ergebnis liegt am selben Tag
zu 80% zwischen 12:00 und 14:00 Uhr
zu 20% bis zum Tagesende vor - Ergebnisübermittlung durch Partnerlabor
- Testergebnis Corona-Warn-App kompatibel
- Zertifikat auf Deutsch und Englisch
- Zertifikat mit Reisepass- oder Personalausweisnummer
- Zertifikat mit QR-Code
PCR-Test 24h*
Ergebnis innerhalb von 24 Stunden
Für Selbstzahler – nur mit Termin
- Abstrichentnahme Montag bis Freitag
von 09:30 bis 13:30 Uhr - Ergebnis liegt zu 100% innerhalb von 24h nach Probeneingang im Labor vor
- Ergebnisübermittlung durch Partnerlabor
- Testergebnis Corona-Warn-App kompatibel
- Zertifikat auf Deutsch und Englisch
- Zertifikat mit Reisepass- oder Personalausweisnummer
- Zertifikat mit QR-Code
Zahlungsmöglichkeiten
Wir akzeptieren keine Kreditkarten, nur:



Telefonische Erreichbarkeit Partner-Labor – bei technischen Fragen zum PCR-Testergebnis
Hotline: 0551 99 888 108
Mo.-Fr.: 09:00 – 17:30 Uhr, Sa.: 09:00 – 11:00 Uhr
Dies sind nur die telefonischen Hotline Zeiten. Ihr Ergebnis wird, wie oben aufgelistet, übermittelt.
Beachten Sie bitte:
- Für ein aussagekräftiges Testergebnis sollten Sie 30min vor der Abstrichentnahme kein Kaugummi kauen, essen, trinken oder rauchen.
- Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass zum Zwecke der Identifizierung mit.
- Kostenloser Bürgertest oder PCR-Test für Personen aus EU-Staaten sowie nicht EU-Staaten: Wir benötigen Ihre Duldungs- oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Deutschland, zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument.
Test-Ablauf
Bei Ankunft folgen Sie bitte dem Wegeleitsystem.
Sie erhalten eine schriftliche Einverständniserklärung zur Abstrichentnahme und füllen diese bitte vollständig leserlich aus.
Wir überprüfen Ihre Identität und Angaben.
Abstrichentnahme: Probenentnahme an der hinteren Rachenwand vorrangig durch die Nase, ggf. aus medizinischen Gründen auch durch den Mund.
Ihr Ergebnis
Liegt 10 - 15 Minuten nach Abstrichentnahme vor.
Warten Sie entweder auf dem Testgelände für Ihr schriftliches Testzertifikat oder
wir übermitteln Ihnen das Testzertifikat per E-Mail.
FAQ
Wie man sich selbst und Andere schützt, hängt vom eigenen Verhalten ab. Um sich ethisch „korrekt“ zu verhalten, bedarf es daher stetig einer kontinuierlichen, komplexen sowie persönlichen Abwägungsentscheidung.
Tipps für Covid-19 infizierte Personen:
Wichtig: Nur noch gültig bis 31.01.2023! Die Absonderung (Isolation) darf nach Ablauf von 5 Tagen grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. (Berechnung wie folgt: Tag der PCR-Abstrichentnahme = Tag Null. Der Tag danach = Tag Eins.)
- Nach 48 stündiger Symptomfreiheit (jedoch frühestens ab Tag 5) wird dringend empfohlen einen Profi-PoC-Antigen-Schnelltest zum „Freitesten“ täglich solange durchführen zu lassen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
- Sobald dieser negativ ausfällt, empfehlen wir Ihnen am darauf folgenden Tag sich erneut mit einem Profi-PoC-Antigen-Schnelltest testen zu lassen, um das negative Ergebnis zu bestätigen.
Damit gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Ihre Mitmenschen vor einer unbemerkten Ansteckung.
Tipps für Kontaktpersonen (von einer PCR-positiv getesteten Person):
- Alle Personen, die nicht im selben Haushalt leben, haben Anspruch auf einen PCR-Testabstrich.
Warum ist mein Schnelltest/Selbsttest immer noch positiv?
Der häufigste Grund für positive PoC-Antigen-Schnelltestergebnisse auch noch an Tag 11, 12 bis teilweise Tag 16 ist, dass sich die Viruslast nach dem ersten PCR-Testergebnis noch erhöht hat, Sie sozusagen noch vor dem Höhepunkt der Erkrankung den ersten kostenfreien PCR-Test erhalten haben.
Testverfahren dienen hierbei dazu, bei asymptomatischen sowie beim Auftreten von Krankheitssymptomen eine SARS‐CoV‐2‐Infektion nachzuweisen, Virusträgerinnen und ‐träger zu identifizieren sowie nach einer Erkrankung zu überprüfen, inwieweit noch Infektiosität besteht.
Erhalten Sie ein positives Ergebnis durch einen Antigen-Test auf SARS-CoV-2, müssen Sie sich auch ohne gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben. Sie müssen sich mindestens bis zum Erhalt des Ergebnisses des PCR-Tests absondern, das heißt ständig zu Hause oder in der Unterkunft aufhalten (außer für den direkten Weg zur Testung), Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
Im Fall eines Nachweises einer Infektion mit SARS-CoV-2 durch einen Antigen-Test sind Sie verpflichtet, das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen zu lassen. Fällt der nach einem Antigen-Test durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Absonderung entlassen; bestätigt der PCR-Test die Infektion, müssen Sie sich weiter isolieren.
Aktuell sind folgende Testverfahren etabliert:
- Laborbasierter RT-PCR-Tests: Sie dienen dem direkten Erregernachweis, die Proben werden in Laboren analysiert. RT (Reverse Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion) beschreibt hierbei das Verfahren, bei dem RNA über den Umweg der DNA vervielfältigt werden kann. Diese Tests werden in Laboren durchgeführt.
- PoC-NAT-Test oder auch PCR-Schnelltests: Diese Tests nutzen die gleiche Methode wie PCR-Tests, allerdings deutlich vereinfacht. Daher sind sie etwas ungenauer. NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) beschreibt hierbei die Vervielfältigung der DNA. Sie können unabhängig von Laboren durchgeführt werden.
- PoC-Antigen-Schnelltests/Bürgertests: Können Erregeranteile ebenfalls direkt nachweisen, müssen bestimmte Testkriterien erfüllen um aussagekräftig zu sein.
- Corona-Selbsttest: Der Selbsttest kann von Privatpersonen durchgeführt werden. Er ist dem Antigentest identisch, nur dass das Material selbst entnommen und aufgebracht werden kann.
- Antikörpertests: Weisen vor allem eine abgelaufene Infektion oder die Reaktion auf eine Impfung nach, wenn der Körper bereits Antikörper gegen den Erreger gebildet hat. Antikörpertests sagen nichts darüber aus, ob die Betroffenen noch infektiös sind, wie lange die Infektion zurück liegt. Auch zum Immunschutz gegen eine erneute Infektion können sie nur wenig sagen, da nicht ganz klar ist, welche Antikörpermenge einen ausreichenden Schutz bietet.
Sowohl die Schnelltests als auch die klassischen Labortests bis auf der Antikörper-Test haben das gleiche Ziel: Eine Infektion festzustellen, um anschließend die Erkrankten zu isolieren und gegebenenfalls auch entsprechend zu behandeln. Dies hilft, die Virusausbreitung möglichst schnell einzudämmen.
Die sogenannten Antikörper-Tests eignen sich eher dazu herauszufinden, wie viele Menschen in der Bevölkerung die Infektion schon durchgemacht haben (Durchseuchung).
Der klassische laborbasierte RT-PCR-Test gilt weiterhin als „Goldstandard“.
Laborbasierte RT-PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests, weil sie besonders sensitiv sind. Das heißt, sie können auch geringe Mengen des Virus nachweisen. Die Auswertung wird im Labor durch medizinisch-technische Fachkräfte durchgeführt.
NAT/PCR-Tests oder auch PCR-Schnelltests sind labormedizinische Untersuchungen, die jedoch ohne Probenvorbereitung unmittelbar vor Ort (Point of Care, PoC), also patientennah und kurzfristig (innerhalb von 20-30min) vor Ort ausgewertet werden können.
Der NAT/PCR-Test beruht wie der PCR-Test (polymerase chain reaction) auf einer Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT). Sie werden zum Beispiel bei Testungen in manchen Notaufnahmen oder Ambulanzen eingesetzt. Die Sicherheit der Testergebnisse ist im Vergleich zu PoC-Antigen-Schnelltests höher.
Die Genauigkeit (Spezifität) von NAT/PCR-Tests ist in der Regel ähnlich wie die von PCR-Tests, die im Labor ausgewertet werden. Das heißt, dass der Test genau das gewünschte Virus nachweist und keinen anderen Erreger. Ein positives Ergebnis eines NAT/PCR-Tests muss nicht durch einen PCR-Test im Labor bestätigt werden.
Die Empfindlichkeit (Sensitivität) von NAT/PCR-Tests ist etwas geringer als die von PCR-Tests, die ins Labor eingeschickt werden. Somit können falsch-negative Ergebnisse bei NAT/PCR-Tests etwas öfter auftreten als bei PCR-Labortests. Das heißt, es wird etwas häufiger fälschlicherweise ein negatives Ergebnis angezeigt, obwohl sich die getestete Person mit dem Coronavirus angesteckt hat.
- Wenn Zweifel an einem negativen Ergebnis eines NAT/PCR-Tests bestehen, wird die Testung mit einem PCR-Test im Labor wiederholt.
- In kritischen Situationen – zum Beispiel, wenn Personen angesteckt werden könnten, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben – werden laborbasierte PCR-Testungen bevorzugt.
- Auch bei Zweifel an einem negativen NAT/PCR-Test, etwa aufgrund weiterbestehender Symptome, sollte eine laborbasierte PCR-Testung erwogen werden.
- In sensiblen Bereichen zum Beispiel zum Schutz eines Eintrags in Bereiche mit Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben, ist daher der laborbasierten PCR-Testung Vorzug zu geben.
Vereinfacht gesagt gibt der ct-Wert (englisch abgekürzt: „cycle threshold“) bei den PCR-Tests an, wie lange eine Probe im Labor untersucht werden muss. Genauer, wie oft das Probenmaterial vervielfältigt werden musste, bis das Erbgut von SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte. Ist Virusmaterial bereits nach einer kurzen Laufzeit nachweisbar, spricht dies für eine hohe Viruslast und der ct-Wert ist klein. Ist der ct-Wert höher, beispielsweise 30, bedeutet das, dass die Probe viele Runden durchlaufen musste, bis Virusmaterial gefunden wurde.
Ein höherer ct-Werten spricht also für eine geringere Infektiosität der betreffenden Person. Der ct-Wert ist aber auch vom Ort der Probenentnahme, der Transportzeit und dem verwendeten Testsystem abhängig, so dass er nur ein Hinweis sein kann und für sich alleine gesehen nicht aussagekräftig ist.
Besonders aussagekräftig sind Tests, welche eine hohe Spezifität und eine hohe Sensitivität haben. Aber was bedeuten diese Kriterien genau?
Die Spezifität beschreibt die Genauigkeit eines Tests, ob alle gesunden getesteten Personen auch als Gesunde erkannt werden. Die Sensitivität gibt Auskunft darüber, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden.
- Sensitivität: Eine infizierte Person ist wirklich infiziert und erhält ein positives Testergebnis.
Bei einem Test mit 98%iger Sensitivität werden also 98 von 100 Infizierten erkannt, zwei werden nicht erkannt. Sie erhalten ein negatives Testergebnis, obwohl sie infiziert sind. Diese falschen Testergebnisse werden als „falsch-negativ“ bezeichnet.
- Spezifität: Eine gesunde (nicht infizierte) Person wird auch als gesund erkannt und erhält ein negatives Testergebnis.
Bei einem Test mit 95%iger Spezifität werden also 95 von 100 Gesunden als gesund erkannt. 5 von 100 erhalten ein positives Testergebnis, obwohl sie nicht infiziert sind. Diese falschen Ergebnisse nennt man „falsch-positiv“.
Ein Test mit hoher Sensitivität aber relativ geringer Spezifität kann dementsprechend auch falsch-positive Befunde erzeugen.
Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven PoC-Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und vorsichtshalber solange zu Hause bleiben, niemanden treffen und auch Abstand zu anderen Haushaltsmitgliedern wahren, bis das Ergebnis vorliegt. Die AHA+L-Regeln sind weiterhin zu beachten.
Wer eine kostenlose Testung nach § 4a Testverordnung in Anspruch nehmen möchte, muss gegenüber testenden Stellen zum Nachweis der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Kinder und Jugendliche können sich auch mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen. Für Kinder und Jugendliche, die über kein Ausweisdokument verfügen, ist es ausreichend, dass die Erziehungsberechtigten bei Testung des minderjährigen Kindes ihr Ausweisdokument vorlegen.
Auch hier ändern sich die Auflagen regelmäßig. Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Bargeldzahlung und EC-Kartenzahlung möglich.
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